Die globale Mindeststeuer kommt!

Am vorletzten Wochenende stimmten in Venedig auch die G20-Finanzminister der neuen globalen Unternehmensbesteuerung zu, nachdem am 01.07.2021 bereits 131 Staaten der OECD (sie repräsentieren rd. 90% des weltweiten BIP) grünes Licht signalisiert haben. Nur acht OECD-Staaten lehnen die Unterzeichnung des Abkommens noch ab, darunter Estland, Ungarn und Irland. Dabei wird Irland sich wohl besonders vehement weigern, die Reform zu ratifizieren, da mit dem Wegfall der bisherigen Steuervorteile die Gefahr besteht, dass einige internationale Konzerne ihren Sitz in Irland aufgeben werden. Doch der Reihe nach…

Das zwei Säulen-Prinzip

Die Mindestbesteuerung fußt auf einem zwei Säulen-Prinzip: Mit der ersten Säule sollen die Steuern fairer verteilt werden. Bislang zahlen Unternehmen vor allem in dem Land Steuern, in welchem sie beheimatet sind (=Sitzstaat). Künftig soll die Besteuerung stärker davon abhängen, wo Unternehmen welchen Umsatz erzielen (=Marktstaat). In den OECD-Verhandlungen wurden dazu nun die technischen Details geklärt. Danach sind von der Reform nur Konzerne betroffen, die mindestens 20 Milliarden Euro Umsatz machen und eine Profitabilität von mehr als zehn Prozent aufweisen. Großbritannien konnte allerdings Ausnahmen für Finanzdienstleister durchsetzen, da diese angabegemäß die Hauptgewinne in ihrem Sitzstaat erzielen. Ob dies die einzige Ausnahme bleibt? Bei der zweiten Säule geht es um die Einführung eines globalen Mindeststeuersatzes für Konzerne in Höhe von 15%. Damit soll der Wettbewerb bei der Unternehmensbesteuerung nach unten begrenzt werden. Die Mindeststeuer soll auf alle Unternehmen mit einem Umsatz von über 750 Millionen Euro angewendet werden.

Die Auswirkungen auf den Bund sind ungewiss

Derzeit ist noch weitgehend offen, wie sich die steuerliche Harmonisierung per Saldo zwischen den Sitz- und Marktstaaten auswirken. Die Bundesregierung und das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) gehen bislang von Mehreinnahmen für den Bund aus. Nach einer früheren Einschätzung des ifo-Instituts wurden jedoch fiskalische Verluste für den deutschen Fiskus in Aussicht gestellt. Nach Schätzung des Bundesverbands der Deutschen Industrie (BDI) liegt die Zahl der in Deutschland betroffenen Unternehmen für die künftige Steuerverteilung im unteren einstelligen Bereich während hingegen gemäß Statistischem Bundesamt 827 Unternehmen in Deutschland die Kriterien für die Mindeststeuer erfüllen.

Ein ambitionierter Zeitplan

Bereits im Oktober dieses Jahres sollen die Detailfragen zur Umsetzung geklärt werden. Und schon im Jahr 2023 könnte die Neuregelung nach Ratifizierung in den einzelnen Staaten, inklusive der bisher ablehnenden Staaten, in Kraft treten.

Quellen: DZ Bank AG, Bayerische Landesbank AG, Handelsblatt, Bloomberg