Achtung beim „Ordering“ aus steuerlichen Gründen

Ende des Jahres nehmen erfahrungsgemäß Käufe und Verkäufe von Wertpapieren aus steuerlichen Gründen (Realisierung steuerlicher Verluste oder Gewinne) zu. Doch der von den Finanzämtern durchaus akzeptierte Verkauf und Kauf von Wertpapieren „an sich selbst“ kann eine strafbare Marktmanipulation darstellen, welcher im schlimmsten Fall seitens Strafverfolgungsbehörden als Straftat oder von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) als Ordnungswidrigkeit geahndet werden kann. Da jedoch auch im Online-Brokerage die einschlägigen börsenrechtlichen Vorschriften von Kundinnen und Kunden zu beachten sind, möchten wir Sie an dieser Stelle für dieses wichtige Thema sensibilisieren.

Verkauf und Kauf aus steuerlichen Gründen

Verkaufen Kunden Wertpapiere an sich selbst oder – nach vorheriger Absprache – an andere Personen, verweisen sie häufig auf steuerliche Gründe. Durch solche Geschäfte werden Verluste mit Gewinnen verrechnet. Dies ist jedoch nach gesetzlichen bzw. börsenrechtlichen Vorschriften nicht zulässig. Zwei der häufigsten verbotenen Geschäfte im Börsenhandel sind die sogenannten „mit sich selbst Geschäfte“ („Wash-Trades“) und „abgesprochene Geschäfte mit anderen Personen“, z. B. mit Ehepartnern, Kindern, Eltern oder Freunden („Pre-Arranged Trades“).

Mit sich selbst Geschäft (Wash-Trade)

Bei einem „mit sich selbst Geschäft“ („Wash-Trade“) handeln Personen mit demselben Wertpapier mit sich selbst. In diesem Fall werden typischerweise fast gleichzeitig eine Order und eine gegenläufige Order (Verkauf und Kauf) für dasselbe Wertpapier in das Online-Brokerage System eingegeben; entweder über das Depot bei derselben Bank oder über zwei Depots bei unterschiedlichen Banken. Gerade an Börsentagen mit wenig liquidem Handel kann es dann zu einem echten „mit sich selbst Geschäft“ kommen, ohne dass andere Marktakteure in den Umsatz eingebunden waren.

Abgesprochenes Geschäft (Pre-Arranged Trade)

Bei einem „abgesprochenen Geschäft“ („Pre-Arranged Trade“) sprechen sich zwei oder mehrere Personen beim Verkaufs- und Kaufauftrag mit im Wesentlichen gleichen Stückzahlen und Preisen vorher ab. Typischerweise erfolgen ein Verkauf und Kauf fast gleichzeitig. Als abgesprochen gelten auch Geschäfte, die mittels Depot-Vollmacht z. B. über das Depot vom Ehepartner, Kindern, Eltern oder Freunden abgewickelt werden.

Was sind die Rechtsgrundlagen hierfür?

Zusätzlich zu dem in der MAR (EU-Marktmissbrauchsverordnung, Art. 12 und Art. 15) verankerten Verbot der Marktmanipulation ergibt sich auch aus börsenrechtlichen Vorschriften, dass die Eingabe „gegenläufiger Geschäfte“ verboten ist, wie z.B. in § 3 Abs. 1 der Bedingungen für Geschäfte an der Frankfurter Wertpapierbörse.

Wie „ordere“ ich derartige Geschäfte richtig?

Sofern Sie dennoch unbedingt Wertpapiere am selben Tag von „Depot A zu Depot B“ transferieren möchten, empfiehlt sich die Einhaltung der wichtigsten Regel. Diese lautet: Achten Sie immer darauf, dass die zuerst eingegebene Order bereits zur Ausführung gekommen ist, bevor Sie die zweite Order zum selben Wertpapier in das System eingeben! Alternativ können Sie die Orders beispielsweise auch an zwei unterschiedlichen Börsenplätzen (z.B. Frankfurter Wertpapierbörse und Börse Stuttgart) platzieren. Bitte prüfen Sie hierbei vorher die Handelbarkeit und Liquidität des entsprechenden Wertpapiers an der jeweils ausgewählten Börse.

 

Disclaimer: Dieses Dokument wurde durch die Volksbank Kraichgau eG erstellt. Es dient ausschließlich lnformationszwecken und stellt weder ein öffentliches Angebot noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Erwerb von Wertpapieren oder Finanzinstrumenten dar. Dieses Dokument ist keine Finanzanalyse. Alle hierin enthaltenen Bewertungen, Stellungnahmen oder Erklärungen sind diejenigen des Verfassers des Dokuments und stimmen nicht notwendigerweise mit denen dritter Parteien überein. Die Volksbank Kraichgau eG übernimmt keine Haftung für unmittelbare oder mittelbare Schäden, die durch die Verteilung und/oder Verwendung dieses Dokuments verursacht werden und/oder mit der Verteilung und/oder Verwendung dieses Dokuments im Zusammenhang stehen. Eine Investitionsentscheidung bezüglich irgendwelcher Wertpapiere oder sonstiger Finanzinstrumente sollte auf der Grundlage eines Beratungsgesprächs sowie Prospekts oder Informationsmemorandums erfolgen und auf keinen Fall auf der Grundlage dieses Dokuments. Die Inhalte dieses Dokuments entsprechen dem Stand zum Zeitpunkt der Erstellung des Dokuments. Sie können aufgrund künftiger Entwicklungen überholt sein, ohne dass das Dokument geändert wurde.