„Brexit means Brexit“

Am 13. Juli 2016 machte Theresa May in ihrer ersten Rede als Premierministerin mit obiger Aussage der Weltöffentlichkeit klar, dass sie den Willen des Wahlvolkes umsetzen werde. Und in der Tat, am nächsten Freitag ist es nun soweit: Der 29. März 2019 ist der offizielle Austrittstermin, an dem die Briten, so ist es im britischen und europäischen Gesetz fest verankert, die EU verlassen werden. Oder etwa doch nicht? Und wie jetzt eigentlich?

Brexit mit Abkommen: Nein, Brexit ohne Abkommen: Nein.

Wir erinnern uns: Zwei Jahre lang haben Verhandlungsführer sowie Unterhändler der EU und Großbritanniens um ein Abkommen gerungen, welches beide Seiten zufrieden stellen soll. Dieses Abkommen sowie dessen modifizierte Version wurden jedoch vom britischen Unterhaus mit eindeutiger Mehrheit abgelehnt. Ergänzend hat der Präsident des Unterhauses, John Bercow, mit Verweis auf eine Regel aus dem 17. Jahrhundert den Antrag May´s auf eine dritte Abstimmung zu ihrem Abkommen abgelehnt. Nur gut, dass sich das Unterhaus auch dafür ausgesprochen hat, einen EU-Austritt ohne Abkommen grundsätzlich auszuschließen. Wir ziehen somit ein Zwischenfazit: Brexit mit Abkommen: Nein, Brexit ohne Abkommen: Nein. Gestern nun beantragte Premierministerin May die Verlängerung des Austrittstermins auf den 30.06.2019.

Alle Augen richten sich nun auf Brüssel, danach auf London

Die Augen der Briten richten sich jetzt auf Brüssel, wo heute die 27 EU-Chefs die beantragte Verlängerung des Austrittsdatums für den Brexit beraten. Laut Aussage von EU-Ratspräsident Donald Tusk sei die EU hierfür bereit, allerdings unter der Bedingung, dass das Unterhaus in London das vereinbarte Austrittsabkommen annehme. Doch egal, welche Bedingung gestellt werden sollte, für eine Verschiebung ist die Zustimmung aller verbleibenden 27 EU-Staaten notwendig. Und spannend wird in jedem Fall, wie das britische Parlament in der kommenden Woche reagiert. Denn auch das Unterhaus muss dem Aufschub zustimmen, und diese Abstimmung stellt durchaus ein gewisses Risiko dar. Im schlimmsten Fall wäre es also denkbar, dass das britische Parlament Ende nächster Woche die Verlängerung kippt und in der Folge ein Austritt ohne Abkommen („No-Deal-Brexit“) nicht mehr verhindert werden kann

Wie würde der Kapitalmarkt auf einen „No-Deal-Brexit“ reagieren?

Es hat derzeit den Anschein, als ob das No-Deal-Szenario am Kapitalmarkt noch nicht eingepreist ist. Lediglich die Entwicklung der Rendite 10-jähriger deutscher Staatsanleihen zeigt, dass einige Akteure die „Flucht in Sicherheit“ wagen. Aktien- und Währungsmarkt hingegen entwickeln sich grundsätzlich positiv. Wir verweisen beispielhaft auf den Verlauf des britischen Pfunds gegenüber dem EUR seit Jahresanfang 2016 bis einschließlich 20.03.2019:

Dies führt unweigerlich zu der Frage: Was passiert, wenn dieses Szenario eintritt? Normalerweise sollte zunächst das britische Pfund, wie bereits nach der Brexit-Abstimmung 2016, deutlich abwerten. Ebenfalls wäre eine negative Reaktion der europäischen und britischen Aktienmärkte zu erwarten. Wie weitreichend diese Reaktion ausfallen würde, ist reine Spekulation. Denn es darf nicht vergessen werden: Staaten und Unternehmen haben sich durchaus mit diesem Szenario auseinandergesetzt…